Sport + Schwimmverein Kolpingstadt Kerpen
e.V.
Ehrenordnung
1. Zielsetzung für Mitglieder
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie in humanistischer Grundhaltung
die Ziele des Vereins verfolgen und fördern. Sie setzen sich ehrlich, sportlich
fair und selbstlos durch ihr Verhalten für die Förderung des sportlichen,
kulturellen und gesellschaftlichen Lebens mit allen Mitgliedern des Vereins
aktiv ein. Die Mitglieder sollen Vorbild für Menschen und Menschlichkeit sein.
2. Zweck der Ehrenordnung und Antragsrecht
2.1. Definition einheitlicher Richtlinien für Ehrungen verdienter
Mitglieder und Förderer des Vereins.
2.2. Die Verleihung von Auszeichnungen in angemessenem Umfang nach sorgfältiger
Prüfung
2.3. Antragsrecht und -frist
· Anträge auf Ehrungen können von Abteilungs- und geschäftsführenden
Vorständen gestellt werden.
· Der geschäftsführende Vorstand beschließt unter Mitwirkung des
Gesamtvorstandes.
· Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem beabsichtigten Verleihungstermin
schriftlich, im Rahmen der Ehrenordnung, begründet vorgelegt werden.
3. Ehrungen im Einzelnen
Für hervorragende Leistungen oder langjährige Vereinstreue kann der SSK
Kerpen e.V. wie folgt verleihen:
3.1. Gratulation und Ehrenurkunde
3.2. silberne Ehrennadel und Ehrenurkunde
3.3. goldene Ehrennadel und Ehrenurkunde
als außerordentliche Auszeichnung
3.4. Ehrenmitgliedschaft
3.5. Ehrenvorsitz
3.6. Ehren-Abteilungsvorstand
3.1. Die Ehrenurkunde kann verliehen werden:
· für lobenswerte sportliche Leistungen oder Wettkampferfolge
· für erfolgreiche Funktionstätigkeit oder Mitarbeit bei der Gestaltung des
Vereinslebens
3.2. Die silberne Ehrennadel kann verliehen werden:
· für außergewöhnliche oder vorbildliche sportliche Leistungen
· für erfolgreiche Funktionstätigkeit oder Mitarbeit im Verein, bei 10 oder
20 jähriger Mitgliedschaft
3.3. Die goldene Ehrennadel kann verliehen werden:
· für außergewöhnliche oder vorbildliche sportliche Leistungen
· für sehr erfolgreiche Funktionstätigkeit oder Mitarbeit im Verein bei 15
oder 25 jähriger Mitgliedschaft
3.4. Die Ehrenmitgliedschaft kann auch an Nicht-Mitglieder verliehen werden:
· für überragende Verdienste um den Verein an Mitglieder und Nichtmitglieder
· mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft kann, soweit noch nicht erfolgt,
die Ehrennadel in Gold verliehen werden. Ehrenmitglieder sind für ihre Person
beitragsfrei zu stellen. Das Einverständnis des zu ehrenden Mitgliedes ist
einzuholen.
3.5. Zum/Zur Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden,
wer sich als langjährige/r Vorsitzende/r um den Verein und seine Zielsetzungen
besonders verdient gemacht hat. Er /Sie wird zu Vorstandssitzungen eingeladen
und ist stimmberechtigt.
Die Kosten der Ehrungen trägt der Verein
Der geschäftsführende und Gesamt-Vorstand können gemeinsam Ausnahmen
beschließen.
4. Aberkennung einer Ehrung
Auf Antrag kann der geschäftsführende Vorstand unter Berücksichtigung der
Rechts-, Maßnahmen und Schiedsordnung bzw. Einbeziehung des Schiedsausschusses
eine Ehrung aberkennen.
Mit Gesamt-Vorstandsbeschluss In Kraft getreten zum 10.03.2001.