Sport + Schwimmverein Kolpingstadt Kerpen
e.V.
Jugendordnung
1. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung sind alle Jugendlichen laut Satzung bis zum
vollendeten 21. Lebensjahr sowie die gewählten Beauftragte /n der
Jugendabteilung.
2. Selbstverständnis
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet
über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
3. Organe
Organe und Vertretung der Jugend im Verein sind:
· die Jugendvollversammlung
· Jugendwart = Jugendvorstand
· Ein Vereinsjugend-Ausschuss kann durch die Jugendvorstände oder einer
qualifizierten Mehrheit der Jugendlichen eingerichtet und bei Bedarf einberufen
werden. Er definiert seine Aufgaben im Rahmen der Satzung und der Jugendordnung.
4. Aufgaben der Vereinsjugend vertreten durch die Jugendvorstände sind
insbesondere:
a) Förderung des Sports und der Kultur als Teil der Jugendarbeit
b) Pflege der sportlichen und kulturellen Betätigung
c) Abteilungsübergreifende sportliche und kulturelle allgemeine
Jugendmaßnahmen und Jugendfahrten zu Förderung der satzungsgemäßen Zwecke
des Vereins sowie internationale Begegnungen im Bereich Sport und Kultur,
Förderung des Jugendaustausches.
d) Förderung zur kritischen Auseinandersetzung zu den Themen:
Jugend in Sport und Kultur, in der Gesellschaft, Integration aller Jugendlichen
in die Jugend des Vereins unabhängig ihrer Herkunft.
e) Entwicklung neuer zeitgemäßer Formen des Sports und der Kultur "Jugend
in der Gesellschaft" Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien
Trägern
5. Jugendvollversammlung
5.1. Die ordentliche Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der Jugend
des Vereins. Sie besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung und ist
einmal im Jahr durch die Jugendvorstände einzuberufen analog den Kriterien gem.
Satzung und Wahlordnung der Mitgliedervollversammlung.
5.2. Die Einberufung einer außerordentliche Jugendvollversammlung orientiert
sich ebenfalls an den Ausführungen zur Einberufung einer a.o.-
Mitgliederversammlung.
5.3. Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
· Wahl der Jugendvertretungen.
· Entlastung der Jugendvorstände auf Grund des Jahresberichtes der
Jugendvorstände.
· evtl. Einrichtung und Wahl eines Jugendausschusses und dessen
Aufgabenfestlegung.
· Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf regionaler und überregionaler Ebene,
zu denen der Verein Delegationsrecht hat.
· Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
· Schaffung und Umsetzung eigener jugendgerechter Maßnahmen und Mittel nach
Genehmigung durch den Vorstand und in der Verantwortung der Jugendvorstände.
6. Aufgaben der Jugendvorstände
6.1. Die Jugendvorstände vertreten im Verein die Interessen der
Jugendlichen nach außen und
innen. Sie sind Mitglied des Gesamtvorstandes und in diesem stimmberechtigt.
6.2. Sie bedienen sich dazu der Satzungen und Ordnungen sowie der
organisatorischen Werkzeuge des Vereins.
6.3. Sie erstellen 1x im Jahr gemeinsam mit dem /der SchatzmeisterIn des Vereins
eine Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung gem. Finanzordnung, hierbei sind alle für
die Jugend eingesetzten Mittel absolut oder anteilig zu berücksichtigen.
6.4. Die Jugendvorstände koordinieren abteilungsübergreifend das Beantragen
von Jugendfördermitteln und achten auf die jugendgerechte Verwendung.
6.5. Jugendmaßnahmen über den ordentlichen Trainings- und Wettkampf-Betrieb
hinaus werden von den Jugendvorständen geprüft und gemeinsam mit dem
geschäftsführenden Vorstand durch Unterschrift genehmigt.
6.6. Die Jugendvorstände sind für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und
der Sportgesundheit für Jugendliche verantwortlich.
7. Änderungen zur Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung müssen satzungsgerecht erfolgen. Sie erfolgen
durch den Gesamt- Vorstand gemeinsam mit den Jugendvorständen, oder auf Antrag
der Jugendvollversammlung.
In Kraft getreten durch Beschluss des Gesamt-Vorstandes zum 10.03.2001